Tachoanpassung erfolgt z.B. :
- Anpassen vom Kilometerstand bei einem gebrauchten Kombiinstrument
- Anpassen von einem verfälschten Kilometerstand nach einem Softwareabsturz
- Anpassung des Tachos, wenn die Toleranzgrenze überschritten wird
- Anpassen nach einem Defekt des Gesamtwegstreckenzählers
- Anpassen der Fahrgestellnummer von einem Austausch-kombiinstrument
- Kombiinstrument umprogrammieren von Meilen auf Kilometer und umgekehrt
- Umprogrammieren des Kombiinstumentes von Fremdsprachen ins deutsche
- Anpassung einzelner Werte von Steuergeräten, EWS, ZGW, EZS, LKM, wenn diese
nach Einbau eines gebrauchten Austausch-kombiinstrumentes falsch übernommen wurden
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns vor jeglichem Missbrauch distanzieren
und eine Neuprogrammierung nur im Einklang mit dem Gesetz durchführen.